Maskenpflicht ab 24.04.2020
vom 26. Mai 2021Sehr geehrte Patienten und Patientinnen / div.,
nach aktueller Datenlage konnte die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland erneut eingegerenzt werden, es werden wiederholt schrittweise Lockerungen des shutdowns durch die jeweiligen Landesregierungen/ Landratsämter eingeleitet, um das öffentliche Leben und auch die Wirtschaft wieder hochzufahren.
Wir DÜRFEN uns aber NICHT in Sicherheit wiegen!
Auch wenn aktuell bereits Impfstoff verfügbar ist und die Quote der Geimpften merklich ansteigt, besteht weiterhin durch Mutationen erhöhte Ansteckungsgefahr.
In Thüringen besteht in Arztpraxxen die Pflicht zum Tragen eines "MEDIZINISCHEN Mund-Nasenschutzes" (FFP" Masken oder sog. OP-Masken)
Der reibungsarme Betrieb unserer chirurgischen Praxis genügt höchsten hygienischen Standards und auch wir begrüßen diese Hygienemaßnahmen zu IHREM eigenen Schutz und dem Schutz unserer Angestellten.
BITTE betreten SIE die Praxis NUR mit einem MEDIZINISCHEN MUND-NASEN-SCHUTZ!
BITTE DESINFIZIEREN Sie Ihre Hände am Praxiseingang beim Betreten!
BITTE halten Sie die ABSTANDSREGELN ein!
Sie schützen mit Ihrer MASKE sich selbst aber auch alle anderen in ihrer Umgebung.
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie hier:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
KV Thüringen Patienteninformation
R.Schmitz
Hygienebeauftragter Arzt des Zentrum für Ambulante Chirurgie Altenburg
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