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Durchgangsarzt (D-Arzt)

Ein Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt) ist ein Facharzt für Chirurgie, der von den Berufsgenossenschaften die besondere Zulassung erhalten hat, Arbeitsunfälle und Wegeunfälle zu behandeln.

Ein D-Arzt hat dabei folgende Aufgaben:

  • Feststellung der medizinischen Diagnose und Ermittlung des Sachverhaltes (z.B., ob es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt)
  • Erstellung des Durchgangsarztberichtes für den Unfallversicherungsträger
  • fachärztliche Erstversorgung
  • falls nötig Hinzuziehen von anderen Fachärzten oder Einweisung in spezielle Kliniken
  • Verordnung von Heilmitteln (z.B. Physiotherapie) und Hilfsmitteln (z.B. Prothesen) für Unfallverletzte
  • Erstellung von Gutachten für die Berufsgenossenschaften (Rentengutachten, Zusammenhangsgutachten)

Entsprechend seiner fachlichen Qualifikation kann und darf ein Durchgangsarzt bestimmte Eingriffe ausführen.

Neben einer entsprechenden fachlichen Qualifikation muss ein D-Arzt auch die von den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen räumlichen, personellen, apparate-technischen und hygienischen Anforderungen an seine Praxis erfüllen.

Bereits in der Planungsphase unseres Zentrums für Ambulante Chirurgie wurden diese speziellen Aspekte berücksichtigt. Sowohl im Rahmen des Ausbaus als auch bei Einrichtung und Ausstattung wurden dann die  Anforderungen der Berufsgenossenschaften konsequent auf höchstem Niveau umgesetzt. Im Praxisalltag wird die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften durch unser Qualitätsmanagement gewährleistet, ebenso wie eine effiziente Gestaltung der betrieblich-organisatorischen Abläufe. Somit haben wir optimale Voraussetzungen geschaffen, dass die Versicherten der Berufsgenossenschaften im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls in unserem Zentrum kompetent behandelt und umfassend betreut werden können.

Gutachtertätigkeit

Die Entscheidung über Versicherungsleistungen, zum Beispiel nach einem Unfall, obliegt den Berufsgenossenschaften, gesetzlichen und privaten Versicherern und Gerichten. Diese Institutionen sind auf die Aussagen von Sachverständigen des jeweiligen Fachgebietes angewiesen. Als zertifizierte Gutachter des Bundes der Chirurgen erstellen wir Gutachten auf dem Fachgebiet Chirurgie und Orthopädie.

Nach Befragung, Betrachtung von Vorbefunden, eventuell notwendiger Röntgenuntersuchung und einer eingehenden standardisierten Untersuchung entsprechend der Fragestellung wird hier eine sachverständige, fundierte Auskunft in Form des Gutachtens erarbeitet und der anfordernden Institution zugestellt.

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Ronald Schmitz
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